Handwerk & Aufträge

Angebot oder Kostenvoranschlag? Was der Unterschied für Sie bedeutet

Ein Angebot bindet den Betrieb, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wer die Begriffe kennt, vermeidet Überraschungen auf der Rechnung.

Von der Redaktion von Betriebe Online · 26. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Angebot oder Kostenvoranschlag? Was der Unterschied für Sie bedeutet
Foto: Nenad Stojkovic / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Viele Streitigkeiten mit Handwerkern beginnen mit einem Wort: „Kostenvoranschlag“. Er klingt nach einem festen Preis, ist aber meistens keiner. Der Unterschied lohnt sich zu kennen, bevor Sie unterschreiben.

Das Angebot: ein Preis, der gilt

Ein Angebot ist ein Vertragsangebot. Nehmen Sie es an, kommt der Vertrag zu den genannten Bedingungen zustande. Der Betrieb ist an den Preis gebunden, solange das Angebot gilt. Ein „Pauschalpreis“ oder „Festpreis“ muss ausdrücklich so vereinbart sein.

Der Kostenvoranschlag: eine Schätzung

Ein Kostenvoranschlag, rechtlich Kostenanschlag, schätzt die voraussichtlichen Kosten. Er ist im Zweifel unverbindlich und – das regelt das Werkvertragsrecht ausdrücklich – im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Der Endpreis kann also abweichen. Ein „verbindlicher Kostenanschlag“ ist dagegen eine feste Zusage; er muss ausdrücklich so bezeichnet sein.

Was tun, wenn es teurer wird?

Zeichnet sich ab, dass die Kosten wesentlich über der Schätzung liegen, sollte der Betrieb Sie darauf hinweisen, bevor er weiterarbeitet. Sprechen Sie das Thema offen an und lassen Sie Änderungen des Auftrags schriftlich bestätigen. Bei einem verbindlichen Preis dürfen Zusatzforderungen nur für Leistungen entstehen, die Sie zusätzlich beauftragt haben.

§ 632 Abs. 3BGB: Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten
schriftlichFestpreis und Umfang festhalten
Nachfragenbei Unklarheiten vor der Unterschrift

Vor der Unterschrift prüfen

Steht „Angebot“ oder „Kostenvoranschlag“ auf dem Papier? Ist der Preis ein Festpreis oder ein Stundensatz? Sind Material, Anfahrt und Entsorgung enthalten? Wie lange gilt das Angebot? Wenn eine Antwort fehlt, fragen Sie nach – am besten per E-Mail, damit sie schriftlich vorliegt.

Häufige Fragen

Darf ein Handwerker für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?

Im Zweifel nicht (§ 632 Abs. 3 BGB). Verlangt der Betrieb Geld dafür, muss das vorher vereinbart sein.

Ist ein Angebot per E-Mail gültig?

Ja, ein Angebot kann auch per E-Mail erfolgen; wichtig ist, dass Leistung, Preis und Gültigkeit erkennbar sind.

Was ist ein Festpreis?

Ein Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt. Er muss ausdrücklich als Fest- oder Pauschalpreis vereinbart werden.

Quellen

  1. § 632 BGB – Vergütunggesetze-im-internet.de · Wortlaut
  2. Verbraucherzentraleverbraucherzentrale.de · Ratgeber

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